Bundesverband und Gütegemeinschaft Deutscher Dienstleister und Vermittler in Pflege und Betreuung 
AKTUELL - - Durch Gerichtsurteil entschieden - selbstständige osteuropäische Betreuerinnen sind illegal, da scheinselbstständig.

Gerichtlich bestätigt, selbstständige Betreuerinnen nicht legal



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Wie durch die Süddeutsche Zeitung berichtet, entschied das Amtsgericht München, dass selbstständig arbeitende osteuropäische Betreuerinnen lediglich formal selbstständig, jedoch letztlich scheinselbstständig sind. Ein Vermittler von selbstständigen Kräften wurde zudem zu einem nicht unerheblichen Bußgeld verurteilt. Den Artikel und weiterführende Informationen können Sie nachfolgend einsehen:

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG



WIRTSCHAFTSWOCHE



Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit und dessen Nutzung zur Vermittlung oder Beschäftigung osteuropäischer Betreuerinnen zur Seniorenbetreuung oder Krankenpflege ist damit rechtlich nicht statthaft.

Aus diesem Urteil folgt, da bisher der Arbeitsmarkt für die neuen Beitrittsstaaten ab dem 01.05.2004 in Deutschland einer rechtlichen Beschränkung unterliegt, die unzulässige Vermittlung oder Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.


Folgen:



Die Folgen können fatal sein.

Diese bestehen zum Einen darin, dass die Beauftragung eines Scheinselbstständigen einem normalen Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer / Arbeitgeber rechtlich auch rückwirkend gleichgesetzt wird.

Der Auftraggeber, der sich bislang in Sicherheit wähnte, wird damit Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt verantwortlich für das Abführen von Steuern und Sozialabgaben. Daraus folgt, dass man sich bei Erkennen an einen Auftraggeber als jetzt Arbeitgeber halten wird und die entsprechenden Beträge rückwirkend einfordern wird.

Eine weitere Folge ist die bußgeldbewährte oder gar strafrechtliche Relevanz dieses Verhältnisses. Da die Arbeitnehmerfreizügigkeit für diese Menschen derzeit nicht besteht, handelt es sich, da man jetzt pauschal nicht mehr von selbstständigen Einzelunternehmern, sondern von Arbeitnehmern ausgehen wird und eine Beschäftigung stattfand, welche nicht behördlich genehmigt wurde, streng genommen um die illegale Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers

Es hilft hierbei auch nicht, dass Sie von der eigentlichen Legalität Ihrer Lösung ausgingen, an den Abgaben führt kein Weg vorbei und Nichtwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe.


Fazit:



Es wird auch weiterhin kaum vorkommen, dass Ermittlungsbeamte die Wohnungen nach Pflegekräften durchsuchen. Man wird sich hierbei auch nach Recht und Gesetz richten und erst bei Vorliegen von Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, dass hierbei ein illegales Beschäftigungsverhältnis besteht, in dieser Form Maßnahmen ergreifen.

Diese Tatsachen sind jedoch auch, so man beispielsweise einen Vermittler selbstständiger Betreuerinnen aus Osteuropa ins Visier nimmt und dessen Büroräume durchsucht, man auf dessen Kundendaten zurückgreifen kann und so auch der einzelne Kunde bekannt wird.

Die hierbei aufgefundenen Daten gelten als Tatsache, welche die Annahme rechtfertigen, dass ein nicht legales Arbeitnehmerverhältnis besteht und nach diesen können solche Maßnahmen eingeleitet werden.

Andererseits dürfe allein die Zahl der hierbei anlaufenden Verdachtsmomente ausreichen, hierbei für Verzögerungen sorgen. Es frägt sich also nur, ob man Sie im Falle eines Falles eher weiter oben oder nahezu an das Ende der Liste setzen wird.


Was Sie jetzt unternehmen könnten.



Man hat auf die Legalität vertraut, den Angaben zur legalen Möglichkeit dieser zugegeben einfach und plausibel klingenden Möglichkeit vertraut und man wollte ja eigentlich nur legale Wege suchen.

Und jetzt das.



Wir möchten hierbei eigentlich keinerlei Nachhilfe im Umgehen behördlicher Maßnahmen erteilen, dennoch handelt es Sie hierbei um Menschen, die legale Hilfe suchten und illegale Modelle fanden, im guten Glauben, richtig zu handeln. Menschen, die jetzt vor immensen Ausgaben stehen könnten. Der Lebensabend Zuhause ist damit in Gefahr.

Uns geht es eher darum, menschlich hierbei Hilfe zu leisten. Daher, so leid es uns tut, hierbei unser Rat.


Wenn Sie sich vor diesem Problem sehen sollten, ergeben sich folgende Maßnahmen:



Zunächst sollten Sie entweder ihre scheinselbstständige Kraft umgehend legalisieren oder das Verhältnis sogleich beenden.

Gehen Sie hierzu zum Arbeitsamt und laden Sie die Dame, so sie einverstanden ist, ein, bei Ihnen als Ihre Angestellte mit Arbeitsvertrag zu Arbeiten, angemeldet und mit behördlicher Genehmigung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und unter Leistung der entsprechenden Abgaben natürlich.

Die weitere Möglichkeit, und eine weitaus schnellere, jedoch auch geringfügig kostspieligere Variante besteht darin, die osteuropäische Pflegehilfe von einem ausländischen Arbeitgeber als Angestellte zu Ihnen entsenden zu lassen.

Sie müssten sich jedoch hierbei mit der Tatsache anfreunden, dass Sie weder Weisungs - noch Direktionsrecht über die Dame ausüben dürfen. Der Vorteil bestünde zum einen in der erheblichen Flexibilität und Geschwindigkeit und weiter in der Einfachheit dieses Verfahrens, da Sie auch weiterhin lediglich eine monatliche Rechnung zu bezahlen und keinerlei bürokratischen Aufwand zu erledigen hätten.

Verlangen Sie die vom Vermittler ihrer dann bisherigen selbstständigen Kraft und aller bisherigen Vermittler mit allem Nachdruck die umgehende Löschung Ihrer Daten aus all seinen Unterlagen und Datenbeständen.


Wenn Ihrem Vermittler jetzt ein Verfahren droht, besteht zumindest eine Chance, dass Sie günstig oder gar Kostenfrei davonkommen.


Folgen:



Das Urteil wird die Pflegesituation in Deutschland erheblich beeinflussen, nicht zum Guten.

Eine weitere Möglichkeit auf einen wohlverdienten und behüteten Lebensabend im eigenen Zuhause ist damit nicht nur beendet, sondern die Menschen, welche dieser Lösung vertrauten, gar eventueller Verfolgung ausgeliefert.

Die unumstritten bestehende menschliche oder politische Fragwürdigkeit der Entscheidung zu diskutieren oder gar daraufhin diese Anzuzweifeln wäre dennoch grundfalsch.

Das würde bedeuten, man würde von einem Richter erwarten, anstatt sich an das Gesetz zu halten, wie es seine Pflicht ist, Urteile nach Gutdünken und politischem Gefühl zu fällen, was nicht akzeptabel wäre. Genau das wäre das Ende des Rechtsstaates und der Beginn von Willkür.

Letztlich gilt es vor allem, die Folgen abzumildern und zu hoffen, dass sich die Gesetzeslage einmal zugunsten der Betreuten ändern mag. Denn genau hier liegt der Hund begraben. Es muss eine politische Lösung und daraus resultierend eine gesetzliche Regelung her. Ein Anfang wäre, den Arbeitsmarkt nicht erst 2011, sondern bereits im Jahr 2009 zu öffnen.








Erreichbarkeit:





Telefon: 07273/9494639
Telefax: 07273/9494638

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